- Risikolebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Fragen & Antworten (FAQ)

Lebensversicherung kündigen
Von Ralph Gönner
Wenn sie mit dem Gedanken spielen, ihre Lebensversicherung zu kündigen, sollten sie beachten, dass der sogenannte Rückkaufswert niedriger als die bereits eingezahlten Beiträge sein kann. Dies ist in der Regel in den ersten 10 Jahren der Fall. Zudem besteht kein Versicherungsschutz mehr und die Zinserträge müssten bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Jahre versteuert werden.
Eine bessere Alternative zu der Kündigung ist die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder über eine Beleihung einen Kredit zu erhalten. Informieren sie sich daher zunächst über diese Vorteile, bevor sie eine Kündigung aussprechen.
Alternativen zur Vermeidung einer Kündigung
- Beitragsfreistellung: Sie können eine Beitragsfreistellung vereinbaren. Dabei zahlen sie keine Beiträge mehr ein und die Versicherungssummen werden dem Rechnung getragen und heruntergesetzt. Eine Beitragsfreistellung ist nur möglich, wenn ein Rückkaufswert vorhanden ist, also frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit.
- Beitragsstundung: Mit einer Beitragsstundung können sie die laufenden Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit aufschieben. Hierüber müssen sie sich mit dem Versicherer einigen.
- Änderung der Zahlweise: Sie können eine anderer Zahlweise wählen. In der Regel besteht die Möglichkeit, die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu bezahlen. Beachten sie bitte, dass nur bei jährlichem Beitragsrythmus kein Verwaltungskostenaufschlag erfolgt. Bei monatlicher Zahlweise beträgt dieser beispielsweise 5 Prozent.
- Verringerung der Versicherungssumme: Mit der Herabsetzung des Versicherungsschutzes sinken die Beiträge. Hierbei ist aber ein Mindestbetrag festgsetzt.
- Dynamik aussetzen: Mit einer vereinbarten Dynamik steigen jährlich Leistungen und Beiträge. Bei Benachrichtigung der jährlichen Erhöhung kann diese auf Antrag ausgesetzt werden.
- Verrechnung der Überschussanteile: Dies ist nur bei bereits lang laufenden Lebensversicherungsverträgen möglich. Mit Verrechnung der erworbenen Überschüsse kann der Beitrag reduziert werden. Diese Vorgehensweise mindert auch die Ablaufleistung.
- Kündigung von Zusatzversicherungen: Die Kündigung bestehender Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung ziehen den Verlust dieses vereinbarten Versicherungsschutzes nach sich. Im Gegensatz dazu kann die Hauptversicherung auch beitragsfrei gestellt und die Versicherungsbeiträge zur Zusatzversicherung weiterbezahlt werden.
Aktuell wird auch gelesen:
- Insolvenzverfahren: Kostenloser Ratgeber für Privatpersonen und Unternehmer
- ÜBERBLICK/Unternehmen - 7.30 Uhr-Fassung
- DGAP-NVR: DIC Asset AG: Veröffentlichung gemäß § 26a Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
- Die Sicherung des Gesundheitsfonds – Geld von Vater Staat
- DGAP-AFR: BHW Bausparkasse AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
- DGAP-PVR: cash.life AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
- Die Abwrackprämie wird aufgestockt – Und neue Kritik brandet auf
- ne-na.de/Fachkräftekluft zwischen Ost und West - BVMW-Präsident Ohoven warnt vor weiterer Abwanderung
- Rothschild Europ. Convert. A (WKN 798689)
- Magna India Fund B (WKN A0HGDZ)
