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                  Banken: Kundenrechte gerichtlich gestärkt

                  30.05.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  © Alterfalter / fotolia.com

                  Zwei nun rechtskräftige Urteile verbieten Banken, Gebühren für Transaktionen zu erheben, zu denen sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind. Die Kunden haben damit Möglichkeit, sich zu Unrecht erhobene Zahlungen zurück zu holen. Die Verbraucherzentralen empfehlen ihnen dringend, die eigene Bank darauf anzusprechen.

                  Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in seinem Urteil der Deutschen Bank, Extragebühren für die unaufgeforderte postalische Versendung von Kontoauszügen zu verlangen. Immerhin 1,94 Euro wurden dafür fällig, bis das Gericht daran erinnerte, dass ein Geldinstitut verpflichtet ist, monatlich einmal kostenlos dem Kunden Kontoinformationen mitzuteilen. Das gilt auch für andere Banken.

                  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Commerzbank im Visier. Deren Praxis, bei einem Dispokredit neben den Zinsen fünf Euro pro Überweisung zu kassieren, wurde als rechtswidrig eingestuft. Dies gilt ebenso für Gebühren für Kontoauszüge an SB-Terminals. Die Richter stellten dazu fest, dass diese bereits im Rahmen der Kontoführungsgebühren enthalten seien.

                  Die Verbraucherzentralen empfehlen den Kunden, ihr Konto stets auf Gebührenerhebungen zu prüfen und gegebenenfalls Beschwerde einzureichen.

                  Rubrik: Verbraucher


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