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                  Neues Recht zur Selbstauskunft für Verbraucher bei Versicherungs-Meldesystem HIS

                  28.03.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Vielen Verbrauchern sagt die HIS, das so genannte Hinweis- und Informationssystem der Assekuranz, bisher gar nichts. Dahinter verbirgt sich eine Art Schwarze Liste, in der Versicherungsgesellschaften Informationen zu Versicherungskunden sammeln. Das System ist bedingt mit den Auskunfteien und ihren Finanzauskünften zu vergleichen.

                  Versicherte, die besonders häufig Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, haben es oftmals schwer, eine neue Versicherung zu finden wegen dieser Einträge in der Datenbank. Ab dem 1. April dieses Jahres können Verbraucher infolge einer Reform des Auskunftssystems nun von einem gesetzlich vorgeschriebenen Recht zur Selbstauskunft Gebrauch machen. Wie bei der Schufa-Selbstauskunft erlaubt dies den Versicherten vor allem, gegen fehlerhafte Einträge Beschwerde einzulegen. Zudem müssen Kunden zukünftig durch die Versicherer über Meldungen an das Zentralregister in Kenntnis gesetzt werden.

                  Geändert hat sich auch die Zuständigkeit für das Meldesystem. Ab dem Stichtag ist das Unternehmen Informa Insurance Risk and Fraud Prevention für die Datenspeicherung zuständig, bisher erfolgt die Speicherung über den Verband GDV.

                  Rubrik: Verbraucher


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