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                  Verbraucherzentrale NRW mahnt Klingelton-Anbieter ab

                  02.03.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Die Klingelton-Abos, die im Internet nach wie vor einen ständig wachsenden Geschäftszweig darstellen, sind für Verbraucherschützer in Deutschland ein ernstes Ärgernis. Vielfach erfahren die Kunden erst nach dem Erwerb bzw. Download die genauen Kosten.

                  Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist diese Praxis nicht mit der so genannten Preisangabenverordnung vereinbar. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale NRW gegen mehrere Provider Einstweilige Verfügungen erwirkt und zudem Abmahnungen ausgesprochen.

                  Durchaus mit Erfolg. Einige Anbieter solcher Services unterzeichneten inzwischen Unterlassungserklärungen. Gegen Anbieter, die nicht zur Zusammenarbeit bereit sind, beschreitet die VZ NRW nun im Interesse der Bürger den Rechtsweg.

                  Rubrik: Verbraucher


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