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                  Wenn Anbieter das Handy sperren

                  18.02.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Bisher hatten die deutschen Mobilfunkkonzerne bei der Festlegung von Grenzwerten bei offenen Rechnungssummen, ab denen sie die Geräte ihrer Kunden sperren, weitestgehend freie Hand. Nun jedoch hat der Karlsruher Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen III ZR 35/10 eine klare Vorgabe für die Handy-Sperren ausgegeben.

                  Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Telekom und ihre Tochterfirma congstar. Beide Provider hatten Handys teilweise schon bei einem Schuldenstand von nur 15,50 Euro gesperrt. Die Richter des BGH hielten diesen Wert für deutlich zu gering und legten nun fest, dass die im Festnetzbereich geltende Summe von 75 Euro auch für Mobilfunkverträge gelten müsse.

                  Außerdem müssen die Anbieter ihre Kunden über eine drohende Sperrung in Kenntnis setzen. Nicht zuletzt deshalb, weil das Handy für immer mehr Bürger die einzige Telefonverbindung darstellt.

                  Rubrik: Verbraucher


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