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                  Begrenzte Absetzbarkeit von Ausbildungskosten geplant

                  05.09.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  © Tobif82 / fotolia.com

                  Das Bundesfinanzministerium will im Hinblick auf die Belastung des Staatshaushaltes der steuerlichen Absetzbarkeit von Studien- und Ausbildungskosten enge Grenzen setzen. Schließlich rechnen die Ministerialbeamten ohne diese Regelungen mit Mindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro.

                  Die Ausgaben dieses Lebensabschnitts sollen laut Ministeriumsvermerk als Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Vorgesehen ist, den absetzbaren Höchstbetrag sowie die Berücksichtigungszeit zu begrenzen. Des Weiteren sollen nur jene direkten Ausgaben, die innerhalb der Regelstudienzeit angefallen sind, berücksichtigt werden. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die steuerliche Bevorteilung der Eltern, die ihren Kindern in der Ausbildungszeit Unterhalt leisten.

                  Im August urteilte der Bundesfinanzhof (BFH), dass auch die Kosten der Erstausbildung mit der Steuerbelastung am Anfang des Berufslebens verrechnet werden können. Bis dato galt diese Regelung lediglich für Studenten, die vorher eine Ausbildung absolviert hatten. Das Bundesfinanzministerium kündigte damals bereits an, der vollen Absetzbarkeit einen Riegel vorzuschieben und grundsätzlich den Begriff Werbungskosten neu zu definieren.

                  Rubrik: Steuern


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