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Studium und Ausbildung steuerlich absetzbar
22.08.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de
Nach zwei wegweisenden Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) können ab sofort Kosten, die durch Studium oder Lehre entstehen, in der Steuererklärung komplett als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit die praktische Umsetzung.
Die Richter urteilten, dass Berufsanfänger die Ausbildungskosten bis zu vier Jahre rückwirkend mit den ersten Gehältern gegenrechnen können. Bisher galt ein Studium eher als private Angelegenheit, daher wurden lediglich bis zu 4.000 Euro als Sonderausgabe anerkannt. Durch ihr geringes Einkommen hatten Auszubildende und Studenten wenig davon. In den Genuss der vollen Absetzbarkeit kamen nur jene Studenten, die ihr Erststudium nach einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung antraten.
Der BFH setzt für die neue Regelung nun voraus, dass die Studieninhalte und der später ausgeübte Beruf in Zusammenhang stehen, betont jedoch, dass er dabei keine allzu strenge Definition ansetze. Experten raten aktuellen und künftigen Studenten, dass sie ab sofort eine Steuererklärung mit Verlustfeststellung abgeben sollten und dazu sämtliche Belege zum Beispiel über Mietkosten am Studienort, Semestergebühren und Fahrtkosten aufbewahren.
Rubrik: Steuern