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                  Steuerliche Begünstigung beim Arbeitszimmer 2011

                  26.12.2010 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Das Arbeitszimmer im eigenen Heim kann ab 2011 wieder steuerlich begünstigt werden. Insgesamt 1.250 Euro können bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

                  Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern von 2007 nichtig ist. Daher können auch Ansprüche rückwirkend bis zum 01. Januar 2007 geltend gemacht werden.

                  Rubrik: Steuern


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