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                  Änderung ab 2011 - Spekulationsgewinne -und Verluste

                  26.12.2010 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Ab 2011 sind die Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen (zum Beispiel Jahreswagen) nicht mehr steuerlich absetzbar. Das heißt, dass innerhalb eines Jahres die Verluste künftig nicht mehr gegen Spekulationsgewinne verrechnet werden können.

                  Ausnahmen gibt es hier dennoch laut Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Wertgegenständen wie Briefmarken, Antiquitäten, Musikinstrumente oder Oldtimer muss weiterhin dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden.

                  Rubrik: Steuern

                  Tags: Lohnsteuerhilfevereine
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