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GEZ: Hartz IV-Empfänger zahlen oft unnötig
11.07.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

© Schwarwel / fotolia.com
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, ist normalerweise von Zahlungen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) befreit. Doch nur die Hälfte von ihnen macht von dieser Regelung Gebrauch, die öffentlich-rechtlichen Sender bekommen dadurch Millionen geschenkt.
Über 46 Prozent der etwa 3,5 Millionen Haushalte, die Hartz IV oder Sozialgeld beziehen, verzichten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf die Befreiung von monatlichen 17,98 Euro Rundfunkgebühren. Dass die GEZ von etwa 96 Prozent ehrlichen Zahlern ausgeht, lässt erahnen, wie viele Hartz IV-Empfänger unnötigerweise ihr ohnehin geringes verfügbares Einkommen schmälern.
Den öffentlich-rechtlichen Sendern beschert dieser Umstand etwa 400 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Andererseits schätzt die GEZ durch die Befreiungen einen Gebührenverlust von 335 Millionen Euro, der sich in der Summe auf über 720 Millionen Euro steigern würde, würden alle Empfänger ihre Rechte kennen.
Eigentlich wird Unkenntnis als Grund der Nichtbefreiung eher ausgeschlossen, liegt doch den Hartz-Anträgen seit 2009 ein Formular zur GEZ-Befreiung bei. Sozialverbände nehmen eher an, dass viele mit diesen nicht umgehen können.
Rubrik: Soziales
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