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                  Private Krankenversicherung: Regierung für Provisionsbegrenzung

                  17.10.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  PKV: Regierung für Provisionsbegrenzung

                  © M&S Fotodesign / fotolia.com

                  Die schwarz-gelbe Regierungskoalition arbeitet derzeit einen Plan aus, der die Eingrenzung von Maklerprovisionen für Abschlüsse von Krankenversicherungen vorsieht. Schließlich erhöhen sich auch durch deren stetige Steigerung die Kosten in der Privaten Krankenversicherung.

                  Bis zu 16 Monatsbeiträge beträgt die Provisionshöhe, die ein Vermittler bei einem Abschluss von Kranken- und auch Lebensversicherungen kassieren kann, so der Bund der Versicherten. Die Regierung verkündet nun, eine Höchstgrenze bei neun Monatszahlungen einrichten zu wollen, wobei auch geldwerte Vorteile zur Einhaltung eingerechnet werden sollen. Außerdem soll der Rückerstattungszwang bei Vertragskündigung auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgedehnt werden. Damit ist diejenige Zeit gemeint, die ein Versicherter bei dem vermittelten Versicherungsunternehmen unter Vertrag bleiben muss, damit der Makler die volle Provision einbehalten kann. Dies dient der Verhinderung von frühzeitigen Wechselempfehlungen, wofür wiederum Prämien gezahlt werden.

                  Die Höhe der jährlich von den Versicherern ausgeschütteten Provisionen soll bei etwa 100 Millionen Euro liegen, ein Betrag, der letztendlich auf die Beiträge der Versicherten umgelegt wird.

                  Rubrik: Private Krankenversicherung


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