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                  Gesetzentwurf gegen ausgelagerte Privatklinken

                  07.10.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  © N-Media-Images / fotolia.com

                  Das Bundesgesundheitsministerium plant, per Gesetz die durchaus gängige Praxis zu verbieten, nach der Privatpatienten oftmals in extra deklarierten Privatkliniken behandelt werden. Handlungsbedarf sehen die Politiker unter anderem, weil der Privaten Krankenversicherung (PKV) und somit deren Versicherten enorme Kostensteigerungen aufgebürdet werden.

                  Betreibergesellschaften von Krankenhäusern wird vorgeworfen, aus eigentlich öffentlichen Häusern Sektoren auszugliedern, um dort Privatversicherte nach erhöhten Abrechnungstarifen zu behandeln. Die gesetzlich verankerten Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sollen auf diese Weise umgangen worden sein.

                  Des Weiteren sollen zudem auch Privatpatienten ungefragt dorthin transportiert worden sein, die aufgrund starker körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage waren, sich dagegen zu entscheiden. Einige Fälle führten zum Abrechnungskonflikt mit der jeweiligen Versicherung. Der PKV-Verband wirft den Klinikkonzernen außerdem vor, teilweise nicht einmal eine strikte räumliche Trennung zwischen privatem und öffentlichen Klinikbereich vorzunehmen. Gerichtsklagen seitens der PKV blieben bisher ohne Erfolg.

                  Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition wollen dagegen vorgehen, um potenzielle Kopierer dieses Geschäftsmodells abzuschrecken und somit die PKV vor Kostenexplosionen zu schützen.

                  Rubrik: Private Krankenversicherung


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