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                  Urteil gegen PKV: Schwangerschaft ungleich Krankheit

                  13.04.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Die Private Krankenversicherung prüft bei Neukunden den Gesundheitszustand und erhebt gegebenfalls Risikoaufschläge. Dass Schwangerschaft jedoch keine Krankheit darstellt, darauf weist jetzt das Landgericht Aachen in einem Urteil hin. Gegen die Zusatzkosten hatte eine schwangere Privatversicherte geklagt.

                  Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass Schwangere mitunter Probleme beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung bekommen. Vielfach wurden sie nach Bejahung der Frage nach Schwangerschaft im Antrag sogar ganz abgelehnt. Die Versicherungsunternehmen begründeten diese Praxis mit unkalkulierbarem Risiko, das ihrer Meinung nach von einer Schwangerschaft ausgeht. Experten monierten, dass dies ein Verstoss gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau darstelle.

                  Die Aachener Richter gaben der Klägerin recht und werteten Schwangerschaft nicht als eine Krankheit. Von daher seien Risikoaufschläge, üblich sind durchaus zehn Prozent, nicht gerechtfertigt. Die Versicherung müsse trotzdem die Kosten für Vor-, Nachsorge und Entbindung übernehmen. Somit besteht für Schwangere in der PKV nun Rechtssicherheit, zudem sind sie mit Schwangeren in der GKV finanziell gleichgestellt.

                  Rubrik: Private Krankenversicherung


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