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Wechsel zur PKV darf Versicherten nicht unbegründet verboten werden
23.03.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de
Wie schwierig sich der Wechsel zwischen verschiedenen Krankenversicherungen im Einzelfall gestaltet, müssen Verbraucher immer wieder am eigenen Leib erfahren. Mitunter mussten Versicherte miterleben, dass ihnen der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung untersagt wurde von den Kassen.
Doch nicht immer ist diese Weigerung zulässig, wie das Bonner Bundesversicherungsamt in einem aktuellen Schreiben auch den ihm untergeordneten Kassen mitteilt. Vielfach werde auf Bindungsfristen hingewiesen, die bei den so genannten Wahltarifen jedoch keine rechtliche Gültigkeit haben, so das Amt. Diese Einschätzung begründet die Behörde mit Verweis auf ein Urteil des Duisburger Sozialgerichts.
In ersten Stellungnahmen aus der Versicherungsbranche regt sich bereits Widerstand gegen diese Vorgabe. Beim Verband der Ersatzkassen etwa hält man die Mindestbindungsfristen für berechtigt.
Rubrik: Private Krankenversicherung