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                  Verzicht auf Risikohinweise kann bei PKV-Policen zu Haftungspflicht für Berater führen

                  16.03.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Mancher Versicherungsmakler lässt derzeit nichts unversucht, um Kunden zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu bewegen, denn ihnen winken hohe Provisionen. Doch die Berater sollten zukünftig noch mehr Wert darauf legen, die Versicherten auf mögliche Risiken hinweisen. Andernfalls könnte es nach einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm teuer werden.

                  Wechseln Kunden in eine private Krankenversicherung müssen die Makler ihrer Aufklärungspflicht nachkommen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Berater eventuell für entstandene Schäden aufkommen. Dies kann etwa dann passieren, wenn (wie im Rechtsstreit, auf dem das Urteil beruht) eine Police auf Makler-Anraten gekündigt wird, der neue Wunsch-Anbieter aber die Aufnahme in die Versicherung ablehnt, weil der Antragsteller gesundheitlich zu sehr vorbelastet ist.

                  Die Wiederaufnahme durch die alte Versicherung war für den Kunden wegen der gesundheitlichen Situation und des Alters wesentlich kostspieliger als vor der Kündigung.

                  Rubrik: Private Krankenversicherung


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