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Änderungen für 2011 bei der gesetzlichen Krankenversicherung
26.12.2010 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zu Jahresbeginn der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 %. Allerdings wird die Beitragslast unterschiedlich verteilt. Auf Arbeitnehmer und Rentner kommen 8,2 % vom Bruttoeinkommen, auf die Arbeitgeber 7,3 %. Dieser Satz wird eingefroren.
Defizite können die Krankenkassen dann nur noch über Zusatzbeiträge ausgleichen. Die unbegrenzten Zusatzbeiträge muss dann allerdings der Versicherte alleine tragen. Für Sozialschwache ist ein Ausgleich über Steuern vorgesehen.
Bei Erhebung bzw. Anhebung der Zusatzbeiträge durch die Krankenkasse steht dem Versicherten der Wechsel zu einer anderen Versicherung frei. Die Wartezeit bei der privaten Krankenversicherung wird von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt. Bedingung für den Wechsel zur privaten Versicherung ist jedoch ein Brutto-Mindesteinkommen von 49.500 Euro bis zum Jahresende.
Rubrik: Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung