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Lebensversicherung: Allianz fürchtet Milliarden-Erstattung
24.08.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart könnte dazu führen, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG eine Vielzahl ehemaliger Kunden entschädigen muss. Das Gericht entschied, dass bestimmte Klauseln zu Rückkaufwerten und Stornokosten unwirksam seien. Die Rechtskräftigkeit steht jedoch noch aus.
Die Richter urteilten, dass das Versicherungsunternehmen einerseits Rückkaufwerte zu gering angesetzt und andererseits Stornokosten zu Unrecht kassiert hatte. Auch entsprechende Klauseln zur Beitragsfreistellung wurden als intransparent beanstandet.
Ehemalige Kunden, welche zwischen Juli 2001 bis Ende 2007 Renten- und Lebensversicherungen bei der Allianz besaßen, haben somit die Chance auf Zahlung eines Nachschlags. Die Zahl der Geschädigten soll laut Verbraucherzentrale Hamburg, die das Urteil erstritten hat, in die Millionen gehen, die Gesamtforderungen sich auf etwa zwei Milliarden Euro belaufen. Den Verbrauchern wird empfohlen, Ansprüche sofort geltend zu machen.
Die Allianz wehrt sich gegen die Vorwürfe und verweist auf die bereits erfolgte Überarbeitung ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie will gegen das erlassene Revisionsverbot des OLG Beschwerde einlegen und die nächste Instanz, den Bundesgerichtshof, anrufen.
Rubrik: Lebensversicherung
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