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                  Immer noch City-BKK-Mitglieder ohne neue Kasse

                  14.07.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  © aldorado / fotolia.com

                  Etwa 15.000 Mitglieder der seit Anfang Juli geschlossenen Krankenkasse City-BKK haben aus unterschiedlichen Gründen einen Kassenwechsel noch nicht vollzogen. Bis Donnerstag, an dem die Frist endet, sollten sie dies tun, schließlich droht die Zuweisung durch Arbeitgeber oder staatliche Stellen.

                  Bis zum 14.Juli haben diese Mitglieder Wahlfreiheit, das heißt sie können sich einer Krankenkasse ihrer Wahl anschließen, welche sie dem Kontrahierungszwang folgend annehmen muss. Halten sie diesen Zeitraum nicht ein, wird aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht je nach Status der Arbeitgeber, die Arbeitsagentur oder die gesetzliche Rentenversicherung einen Krankenversicherer bestimmen. Das kann Nachteile in punkto Zusatzleistungen oder speziellen Behandlungen mit sich bringen, wenn die neue Kasse diese schlichtweg nicht anbietet.

                  Generell gilt, dass auch in der neuen Krankenkasse Familienangehörige beitragsfrei versichert sind, wenn sie bei der City-BKK bereits die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Für freiwillig Versicherte der insolventen Kasse ist keine Eile vonnöten, ihre Wechselfrist unter vollem Versicherungsschutz läuft bis zum 30.September dieses Jahres.

                  Rubrik: Gesetzliche Krankenversicherung


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