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Gericht: Rückzahlungsforderungen gegenüber City BKK
28.06.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

© Setareh / fotolia.com
Trotz der Schließung am 1.Juli droht der insolventen Krankenkasse City BKK noch einmal Ungemach. Laut einem Gerichtsurteil hat sie ihre Kunden vorsätzlich getäuscht und soll nun erhobene Zusatzbeiträge zurückzahlen. Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht soll eher versteckt gewesen sein.
Das Sozialgericht Berlin befand in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil, dass die Kasse nicht ausreichend die Möglichkeit für die Versicherten, bei Erhebung des Beitrages zu kündigen, deutlich gemacht hat. Anfangs, ab April 2010, erhob sie acht Euro pro Monat, in 2011 waren es bereits 15 Euro monatlich. Als wichtig erachteten die Richter in diesem Fall die klare, genaue Information der Versicherten, eben nicht versteckt in belanglosen Allgemeinsätzen.
Die City BKK will diese Auslegung des Gerichts auf jeden Fall anfechten. Da sie den drohenden Forderungen womöglich nicht mehr nachkommen kann, immerhin knapp 130.000 Versicherte hätten Anspruch auf Rückerstattung, muss bei ihrer endgültigen Niederlage vor höheren Instanzen der BKK-Verband dafür aufkommen. Es wird ein zweistelliger Millionenbetrag veranschlagt.
Rubrik: Gesetzliche Krankenversicherung
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