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Kommt der Versicherungs-Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht
22.03.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de
Der Frühling hält endlich Einzug in Deutschland. Doch das Frühjahr ist für die Verbraucher nicht nur ein Segen. Denn schon zum Beginn des neuen Jahres stand fest, dass viele Versicherungsgesellschaften in diesen Tagen nochmals an den Beitragshöhen drehen würden. Manche Krankenkasse führt in den kommenden Wochen den so genannten Zusatzbeitrag ein, in einigen Fällen könnte es zur Anhebung bereits bestehender Beiträge kommen.
Die Verbraucherzentralen weisen die Versicherten aus diesem Grund in dieser Woche auf das Sonderkündigungsrecht hin, von dem Bürger im Falle von Beitragserhöhungen Gebrauch machen können. Generell sind die Versicherer verpflichtet, aller spätestens einen Monat vor der Einführung der Zusatzbeiträge entsprechende Mitteilungen mit dem Hinweis auf das außerplanmäßige Kündigungsrecht an die Kunden zu versenden.
Rubrik: Gesetzliche Krankenversicherung
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