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                  Zehntausenden Privatgläubigern des Bundes gekündigt

                  20.02.2012 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Die Finanzagentur des Bundes, Verwalterin der Bundesschulden, hat ihre Ankündigung wahrgemacht und etwa 40.000 Privatkonten gekündigt. Deren Besitzer hatten trotz mehrmaliger Aufforderung notwendige Unterlagen zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes nicht eingereicht.

                  Mit den sogenannten Schuldbuchkonten können Privatleute Bundeswertpapiere, wie zum Beispiel Bundeschatzbriefe, erwerben und wieder verkaufen. 400.000 Privatgläubiger haben dem deutschen Staat auf diese Weise über neun Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention in 2011 wurde beschlossen, die neu aufgestellten Regeln auch auf die Bundesfinanzagentur auszudehnen. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem die bessere Identifizierung der Konteninhaber und ihrer Transaktionen.

                  Daraufhin sendete die Finanzagentur ihren Privatkunden diverse Anforderungsschreiben zur Legitimierung Geldwäsche-relevanter Daten zu. Nach geringer Resonanz auf die Erstaufforderung meldeten sich bis heute schließlich über 355.000 Kunden. Genannte 40.000 blieben eine Antwort schuldig, weswegen nun die Kündigung der Konten erfolgte. Ihre Bundeswertpapiere werden bis zur Fälligkeit aufbewahrt und können bis dahin lediglich verkauft werden, es sei denn, die Legitimierung erfolgt.

                  Rubrik: Geldanlage


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