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                  Keine europaweite Einheitsregelung für Einlagensicherung

                  17.01.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Um das Thema der Einlagensicherung hatte es zuletzt mehrfach heftige Debatten gegeben. Zuletzt gab es Gerichtsurteile, die bestätigten, dass Anleger keinen wirklichen Anspruch auf die freiwillige Einlagensicherung der verschiedenen Bankenverbände haben.

                  Nun hat der Rat der Europäischen Union sich zudem gegen einen Vorschlag ausgesprochen, der ein wechselseitiges Einstehen der europäischen Banken im Ernstfall vorsah. Eine einheitliche Regelung in dieser Sache wird es zunächst nicht geben.

                  Die Banken in den Mitgliedsstaaten können weiterhin wie gehabt selbst entscheiden, ob und wie die Kundengelder abgesichert werden. Ein wichtiges Ergebnis ist dieser fehlende Zuspruch in der Ratssitzung insbesondere für die Genossenschaftsbanken und Sparkassen in Deutschland.

                  Rubrik: Geldanlage


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