• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Kurz notiert » Bank

                  BGH untersagt Gebühren für Darlehenskonten

                  08.06.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  © Alterfalter / fotolia.com

                  Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es Banken untersagt, für Darlehenskonten Kontoführungsgebühren zu verlangen. Damit erfochten Verbraucherschützer erneut einen Erfolg für private Bankkunden.

                  Die Karlsruher Richter sprachen in ihrem Urteil von einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden, welche ein Darlehen beanspruchen. Das zur Zahlung der Zins- und Tilgungsraten vom kreditgebenden Geldinstitut angelegte Konto stelle demnach kein Konto mit explizitem Kundennutzen dar, sondern diene ausschließlich der internen Buchhaltung. Folglich sei dafür die Erhebung von Kontoführungsgebühren unzulässig.

                  Geklagt hatte der Verbraucherschutzverband Nordrhein-Westfalen gegen die Bank IBB. Im konkreten Fall sollte ein Kunde monatlich zwei Euro bezahlen, obwohl er für das Konto keinerlei Kontoauszüge erhalten hatte. Vorinstanzlich scheiterte die Klage bereits zweimal, weswegen nun der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällte.

                  Der Kampf gegen ihrer Meinung nach unzulässige Gebühren beschert den Verbraucherschützern also einen weiteren Sieg. Vorhergehende erfolgreiche Klagen beschäftigten sich mit Gebühren für die postalische Zusendung von Kontoauszügen, Überweisungsgebühren bei Dispokrediten und zu hohen Gebühren für Pfändungsschutzkonten.

                  Rubrik: Bank


                  Zurück zur Übersicht

                  Twittern
                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Fallen beim Tagesgeldkonto Kontoführungsgebühren an?
                  Direktbanken Übersicht
                  Festgeld 4 Jahre | Zinsen im Vergleich
                  Festgeld 2 Jahre | Zinsen im Vergleich
                  Banken Übersicht
                  Festgeld 9 Monate | Zinsen im Vergleich
                  Festgeld 6 Jahre | Zinsen im Vergleich

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Bank