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BGH untersagt Gebühren für Darlehenskonten
08.06.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

© Alterfalter / fotolia.com
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es Banken untersagt, für Darlehenskonten Kontoführungsgebühren zu verlangen. Damit erfochten Verbraucherschützer erneut einen Erfolg für private Bankkunden.
Die Karlsruher Richter sprachen in ihrem Urteil von einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden, welche ein Darlehen beanspruchen. Das zur Zahlung der Zins- und Tilgungsraten vom kreditgebenden Geldinstitut angelegte Konto stelle demnach kein Konto mit explizitem Kundennutzen dar, sondern diene ausschließlich der internen Buchhaltung. Folglich sei dafür die Erhebung von Kontoführungsgebühren unzulässig.
Geklagt hatte der Verbraucherschutzverband Nordrhein-Westfalen gegen die Bank IBB. Im konkreten Fall sollte ein Kunde monatlich zwei Euro bezahlen, obwohl er für das Konto keinerlei Kontoauszüge erhalten hatte. Vorinstanzlich scheiterte die Klage bereits zweimal, weswegen nun der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällte.
Der Kampf gegen ihrer Meinung nach unzulässige Gebühren beschert den Verbraucherschützern also einen weiteren Sieg. Vorhergehende erfolgreiche Klagen beschäftigten sich mit Gebühren für die postalische Zusendung von Kontoauszügen, Überweisungsgebühren bei Dispokrediten und zu hohen Gebühren für Pfändungsschutzkonten.
Rubrik: Bank