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Beratungsprotokolle schützen die Bank - nicht den Verbraucher
10.12.2010 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de
In einem Test wurden insgesamt 61 Beratungsprotokolle analysiert. Nach dieser Untersuchung erfüllen die Beratungsprotokolle nach wie vor nicht die Erwartung, als Beweismittel für den Kunden zu fungieren, um Schadensersatzansprüche bei Falschberatung durchzusetzen. Klarheit über den Beratungsinhalt wird noch immer nicht geschaffen. Vielmehr nutzen Banken diese Protokolle, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren. Es geht um den Verkauf des Produktes, nicht um die Beratung. Oft wurde nicht dokumentiert, was der Kunde im Gespräch gesagt hat, nie wurde die Vermittlungsprovision für das Produkt offen gelegt.
Die Verbraucherzentralen warnen die Bankkunden davor, die Beratungsprotokolle zu unterschreiben. Eine Unterschrift des Kunden wird verlangt, obwohl der Kunde hierfür nicht gesetzlich verpflichtet ist. Mit der Unterschrift bestätigt der Verbraucher jedoch die Richtigkeit aller Protokollinhalte. Somit kann diese Unterschrift sich auch zum Nachteil auswirken, wenn der Kunde auf Falschberatung und Durchsetzung von Ansprüchen klagt. Die Verbraucherzentralen fordern das Bundesfinanzministerium auf, eine konkretisierende Verordnung zu erlassen, so dass die Beratungsprotokolle künftig einem klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard entsprechen.
Rubrik: Bank