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Rente: Leichte Entlastung für Arbeitgeber und -nehmer
16.11.2011 - Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

© detailblick / fotolia.com
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nach Beschluss des Bundeskabinetts im kommenden Jahr geringfügig gesenkt. Damit trägt die Bunderegierung dem Umstand Rechnung, dass die blendende Konjunkturlage der Rentenkasse üppige Überschüsse beschert hat.
Da auch die Finanzkrise der hiesigen Wirtschaft (und damit verknüpft dem deutschen Arbeitsmarkt) nur wenig von ihrer Robustheit nehmen konnte, sind die gesetzlichen Rentenkassen durch viele Beitragszahlungen gut gefüllt. Die Beitragsanpassung in der Rentenversicherung fällt zwar mit 0,3 Prozentpunkten (von 19,9 auf 19,6 Prozent) eher marginal aus, so dass keine nennenswerten Abgabenentlastung für die Bürger zu erwarten sind, aber immerhin summiert sie sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf 2,6 Milliarden Euro. Rentner können ebenso auf eine Steigerung ihrer Bezüge hoffen.
Grundlage der Beitragssenkung beziehungsweise Rentenerhöhung ist die gesetzliche Festlegung, nach der beim Ansteigen der Rentenkassenrücklagen auf das Anderthalbfache einer Monatsausgabe der Beitragszufluss zu verringern beziehungsweise mehr Geld auszuzahlen ist. Die genaue Rentenanhebung in 2012 wird zum Jahresende auf Basis von Lohnentwicklungsgutachten beschlossen.
Rubrik: Altersvorsorge