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Was bedeutet Zwangsverwaltung?
Von Ralph Gönner
Bei der Zwangsverwaltung bestellt das Amtsgericht einen Zwangsverwalter, der sich um die vermieteten Objekte eines Schuldners kümmert. Der Schuldner bleibt weiterhin Eigentümer, der Gläubiger wird aus den laufenden Erträgen der Immobilie (Miete, Pacht) befriedigt.