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                  Sie sind hier: Startseite » Kreditlexikon » Verbraucherkreditgesetz Definition

                  Was bedeutet Verbraucherkreditgesetz?

                  Von Ralph Gönner

                  Das Verbraucherkreditgesetz wurde Anfang des Jahres 2002 außer Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz sollte vor allem der Schutz der Verbraucher sichergestellt werden. Im Rahmen der Schuldrechtmodernisierung wurde das Gesetz aufgehoben. Die betreffenden Inhalte sind nun im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Unter anderem sind dort die Bestandteile eines Darlehensvertrags geregelt.

                  Darüber hinaus finden sich hier die Angaben, die in einem Darlehensvertrag vorhanden sein müssen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Angabe des Effektivzinssatzes oder aller die Angabe des kompletten Rückzahlungsbetrages.

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