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                  Was bedeutet Privatinsolvenz?

                  Von Ralph Gönner

                  Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahrens für natürliche Personen. Bei einer übermäßigen Überschuldung kann es passieren, dass der Schuldenberg eines Schuldners immer weiter anwächst. Seit 1999 gibt es daher die Möglichkeit einer Privatinsolvenz.

                  Private Schuldner, die nicht mehr als 20 Gläubiger haben und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen haben, können sich im Rahmen einer Privatinsolvenz innerhalb von sechs Jahren entschulden. Eine Privatinsolvenz kann beim Amtsgericht beantragt werden, wenn die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Gemeinsam mit einem Treuhänder legt der Schuldner seine gesamten Verbindlichkeiten offen und die Gläubiger werden anteilig nach den Möglichkeiten des Schuldners bedient.

                  Hat der Schuldner sich während der sechsjährigen sogenannten "Wohlverhaltensphase" korrekt verhalten, so erhält er nach Ablauf der Frist die vom Gericht ausgestellte Restschuldbefreiung, die seine Schuldenfreiheit bestätigt.

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