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                  Sie sind hier: Startseite » Kreditlexikon » Nichtabnahmeentschädigung Definition

                  Was bedeutet Nichtabnahmeentschädigung?

                  Von Ralph Gönner

                  Wurde ein Darlehensvertrag unterzeichnet und der Kreditnehmer nimmt den beantragten Kredit nicht ab und tritt vom Darlehensvertrag zurück, so ist die Bank zur Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung berechtigt.

                  Durch die Nichtabnahme des Darlehens entsteht der Bank ein Schaden, da sie sich bereits für die Kreditsumme refinanziert hat und nun nicht mit der vertragsgemäßen Abwicklung des Vertrages rechnen kann. Das Kreditinstitut ist berechtigt, den entstandenen Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

                  Die genauen Modalitäten bei einer Nichtabnahme sind im Darlehensvertrag geregelt. Einige Banken erheben pauschale Beträge, wieder andere berechnen den konkreten Schaden.

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