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                  Sie sind hier: Startseite » Kreditlexikon » Mehrerlösvertrag Definition

                  Was bedeutet Mehrerlösvertrag?

                  Von Ralph Gönner

                  Wenn bei einem Leasingvertrag das geleaste Objekt verkauft wird und der Leasingnehmer zu einem gewissen Anteil an dem Verkaufserlös beteiligt wird, spricht man von einem Mehrerlösvertrag. Darin tritt der Leasinggeber einen bestimmten Prozentsatz des Mehrerlöses an den Leasingnehmer ab. In der Regel erhält der Kunde 75 Prozent des Mehrerlöses. Wird das geleaste Objekt zu einem niedrigeren Preis verkauft, trägt der Leasingnehmer den vollen Verlust.

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