• Startseite      
  • Kredite
    • Kreditvergleich
    • Kredit von privat
    • Kleinkredit
    • Autokredit
    • Privatkredit
    • Baufinanzierung
  • Tagesgeld
  • Festgeld
  • Gold
  • Fonds
  • Konto
    • Girokonto Vergleich
    • Geschäftskonto
    • Kreditkarten Vergleich
  • Versicherung
    • Übersicht Versicherungen
    • Private Altersvorsorge
      • Lebensversicherung
      • Risikolebensversicherung
      • Private Rentenversicherung
      • Riester Rente
      • Rürup Rente
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Autoversicherung Vergleich
    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Gebäudeversicherung
    • Unfallversicherung
  • Steuer
    • Übersicht Steuertipps
    • Werbungskosten
    • Sonderausgaben
  • Rechner
    • Vergleichsrechner
  • Service
    • Infos & Service
    • Finanzblog
    • Formulare
    • Adressen
    • Verbraucher
    • Ratgeber
    • Plugins
Newsletter
  • Kredite & Darlehen
  • Kreditvergleich & Test
  • Kleinkredit bis 2.500 €
  • Autokredit Vergleich
  • Kredite von Privat
  • Kredite ohne Schufa
  • Kredit Selbstständige
  • Baufinanzierung
  • Forward-Darlehen
  • Dispositionskredit
  • Auto Leasing
  • Rund um den Kredit
  • Schufa Daten
  • Schufa-Score
  • Studienkredit
  • Kredit-Nachrichten
  • Kreditlexikon
Finanz-Newsletter
  Herr    Frau
Name:
E-Mail:
Suchen & Finden
arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen (www.web-adressbuch.de)

Sie sind hier: Startseite » Kreditlexikon

Kreditlexikon / R

  • A
  • B
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • Z

Lexikon Alphabetischer Index
Von Ablösung bis Zwischenfinanzierung. In diesem Lexikon werden Begriffe und Definitionen zum Thema Kredit übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen sie einen Begriff, nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.


Rangbescheinigung

Die Rangbescheinigung ist eine Bestätigung eines Notars (Notarbestätigung) gegenüber dem Kreditinstitut. Sie bescheinigt die Möglichkeit der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Durch diese Bescheinigung kann ein Darlehen ausbezahlt werden, noch bevor die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen ist.

 

Rangstelle

Sind im Grundbuch mehrere Gläubiger mit einer Grundschuld eingetragen, sagt die Rangstelle die Reihenfolge aus, in der die Gläubiger für den Fall einer Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.

 

Ratenkredit

Bei einem Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen, welches in monatlichen Raten an die Bank oder Kreditgesellschaft zurückgezahlt wird.

Die Ratenkredite werden vorwiegend von Privatkunden zur Finanzierung einer größeren Anschaffung wie etwa einer Küche, eines Computers oder Autos genutzt. In den monatlichen Raten sind die Bankgebühren, Zinsen, Restschuldversicherung und die eigentliche Darlehenstilgung enthalten.

 

Realkredit

Ein Realkredit wird in der Regel durch die Verpfändung von Grundstücken gesichert. Der Realkredit wird durch die Eintragung einer Grundschuld wirksam. Ein Realkredit liegt innerhalb der ersten 60 Prozent des Beleihungswertes.

 

Realkreditinstitute

Als Realkreditinstitute werden Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Banken bezeichnet. Diese Banken bieten Realkredite an, mit denen die Bankkunden zum Beispiel ein Haus bauen oder kaufen können.

Realkreditinstitute haben sich auf langfristige, durch Grundschuldeintragungen gesicherte Finanzierungen, vor allem Festzinshypotheken, spezialisiert. Hypothekenbanken beschaffen ihre Mittel meist durch den Verkauf von Pfandbriefen.

 

Refinanzierung

Bei einer Refinanzierung handelt es sich um eine Kapitalbeschaffung einer Bank. Diese wird dazu genutzt, um neue Kredite vergeben zu können.

Bei der Refinanzierung gelten jedoch strenge Vorschriften, die unter anderem vorgeben, dass ein prozentualer Anteil aus eigenen Mitteln eingebracht werden muss.

 

Restkaufpreis

Der Restkaufpreis ist Grundlage zur Prämienberechnung der Restschuldversicherung und der Verkäuferprovision.

 

Restschuld

Die Restschuld nennt den Schuldenstand des Darlehens am Ende der vereinbarten Zinsbindung.

 

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung bezahlt im Todesfall des Darlehensnehmers die ausstehenden Kreditverpflichtungen weiter. Der Versicherungsbetrag ist hierbei abhängig von der Kredithöhe.

 

Restwert

Der buchhalterische Wert eines Gebäudes wird als Restwert bezeichnet. Er berechnet sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen.

 

Restwertvertrag

Bei einem Restwertvertrag trägt der Kunde das Risiko. So wird das Fahrzeug am Vertragsende durch DEKRA oder TÜV geschätzt. Dieser Schätzwert wird mit dem Restwert verglichen.

 

Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung sichert die Familie oder das Darlehen im Todesfall des Hauptverdieners ab. Sie kann helfen, die bestehenden Verpflichtungen zu begleichen oder abzulösen. Bei einer Baufinanzierung sollte nicht auf eine Risiko-Lebensversicherung verzichtet werden.

 

Rückgewähransprüche

Wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, hat er Rückgewähransprüche auf Löschung der Grundschuld.

 

Rücktritt

Das Kreditinstitut kann vor Auszahlung des Kredites vom Darlehensvertrag zurücktreten, wenn festgestellt wird, dass die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Das Kreditinstitut kann dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung ( Nichtabnahmeentschädigung ) fordern.

 

Rückzahlung

Die Rückzahlungen sind die regelmässigen Zahlungsleistungen des Darlehensnehmers zur Rückführung eines Kredites (auch Jahresleistung genannt). Wenn ein Kunde einen Kredit bei einer Bank aufnimmt, dann ist er zu einer Rückzahlung des geliehenen Geldes verpflichtet.

Mit monatlichen Kreditraten wird die Kreditsumme an das Kreditinstitut zurückgezahlt. In dieser monatlichen Kreditrate sind der aufgenommene Geldbetrag, mögliche Gebühren, Versicherungen und die Zinsen enthalten. Die Rückzahlung erfolgt in einer festgelegten Zeitspanne und wird zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vertraglich vereinbart.

 

Aktuell wird auch gelesen:

  • Kreditlexikon / I
  • Kreditlexikon / S
  • Kreditlinie
  • IPO
  • Meinl Invest: Österreich-Fondsmanager abgängig - Fondsnachrichten
  • Ulf Kesting wird zweiter Geschäftsführer der DGbAV - Fondsnachrichten
  • GIS Futur DX (WKN A0NDUW)
  • Kredite
  • DKB Kredit beantragen
  • Santander Kredit online
  • Direkter SWK Bank Kredit

zum Seitenanfang

© 2004 - 2010 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz