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Kreditlexikon / G
Alphabetischer Index
Von Ablösung bis Zwischenfinanzierung. In diesem Lexikon werden Begriffe und Definitionen zum Thema Kredit übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen sie einen Begriff, nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.
Gebäudewert
Der Gebäudewert sowie der Bodenwert bestimmen den Beleihungswert einer Immobilie.
Geldbeschaffungskosten
Geldbeschaffungskosten sind zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Notar- und Grundbuchkosten, und weitere. Diese Kosten entstehen bei der Aufnahme eines Darlehens.
Gesamtschuldner
Wenn mehrere Darlehensnehmer ein Darlehen aufnehmen, ist jeder einzelne zur vollen Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Das Kreditinstitut kann hierbei den in Anspruch genommenen Gesamtschuldnern beliebig wählen, darf allerdings die Leistung nur einmal verlangen.
Gewerbedarlehen
Gewerbedarlehen werden langfristig für gewerblich genutzte Objekte wie Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, vergeben.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Dem Darlehensgeber muss der Grundbuchauszug vorgelegt werden, damit die richtige Eintragung der Rangfolge einer Grundschuld nachgewiesen werden kann (Auszahlungsvoraussetzungen).
Grunderwerbsteuer
Bei dem Kauf einer Immobilie berechnet der Staat eine Grunderwerbsteuer von 3,50 Prozent des Kaufpreises.
Grundpfandrecht
Durch Hypotheken oder Grundschulden werden Grundpfandrechte in das Grundbuch eingetragen. Hierdurch kann der Begünstigte Zahlungen aus der Immobilie zu fordern (Grundschuld).
Grundschuld
Banken, Versicherungen oder Bausparkassen sichern ihre Darlehen durch eine Grundschuld ab. Durch das Grundpfandrecht wird der Anspruch des Instituts in das Grundbuch bei dem jeweiligen Amtsgericht eingetragen.
Grundschuldbestellung
Bei einem Notar kann/muss der Immobilieneigentümer die Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) bestellen. Diese wird dann in das Grundbuch eingetragen.