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Was bedeutet Grundpfandrecht?
Von Ralph Gönner
Hypotheken oder Grundschulden, die zu Gunsten eines Gläubigers in das Grundbuch des Beleihungsobjektes eingetragen werden, werden auch als Grundpfandrechte bezeichnet. Die Grundpfandrechte werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Wird der Darlehensschuldner säumig, so kann der Grundpfandrechtsgläubiger die Zwangsvollstreckung des Objektes betreiben.
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