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Was bedeutet Erwerbsnebenkosten?
Von Ralph Gönner
Die Erwerbsnebenkosten sind alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfallen. Dazu zählen Grunderwerbsteuer, Notarkosten oder auch eine eventuell fällige Maklercourtage.
Notare rechnen nach einer festgelegten Gebührenordnung ab. In der Regel liegen diese Kosten bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Abhängig davon, in welchem Bundesland sich das Beleihungsobjekt befindet, wird Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises fällig. Darüber hinaus fallen beim Grundbuchamt Kosten für die Eintragung einer Grundschuld an. Auch ein eventuell zu erstellendes Wertgutachten wird dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt.
Banken legen in der Regel Wert darauf, dass der Kreditnehmer die Erwerbsnebenkosten aus eigener Tasche zahlt. Für die Banken stellen diese Kosten keine Werterhöhung des Beleihungsobjektes dar und werden in der Regel auch nicht mit finanziert.
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