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                  Sie sind hier: Startseite » Kreditlexikon » Bürgschaftschaftsgebühr Definition

                  Was bedeutet Bürgschaftschaftsgebühr?

                  Von Ralph Gönner

                  Eine Bürgschafts- oder auch Avalgebühr wird fällig, wenn Kreditinstitute zu Gunsten von Kunden eine Bürgschaft übernehmen. Das kann beispielsweise bei Mietkautionen der Fall sein. Es wird dann keine Kaution in bar hinterlegt, sondern die Bank übernimmt eine Bürgschaft in der geforderten Höhe. Für die Herauslegung der Bürgschaft verlangen die Banken eine einmalige oder auch eine jährlich fällige Gebühr, die Bürgschaftsgebühr. Für die Banken bedeutet die Übernahme einer Bürgschaft eine Art Kreditgewährung und die Kosten stellen sie den Kunden entsprechend in Rechnung.

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