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Was bedeutet Auflassungsvormerkung?
Von Ralph Gönner
Mit der Auflassungsvormerkung wird das Recht eines Grundstückserwerbers auf die Eintragung als Eigentümer gesichert. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. In der Regel dauert es nach dem Abschluss eines Kaufvertrages einige Zeit, bis der neue Erwerber auch als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird der Erwerber davor geschützt, dass der Verkäufer die Immobilie eventuell noch ein zweites Mal veräußert. Auch wenn es zu einer Insolvenz oder einer Zwangsversteigerung beim Verkäufer kommt, ist der Käufer durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung abgesichert.
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