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Was bedeutet Auflassung?
Von Ralph Gönner
Auflassung ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit wird die Einigung zur Übertragung eines Grundstücks zwischen Käufer und Verkäufer bezeichnet. Geregelt ist die Auflassung in den Paragraphen 873 und 925 des BGB.
Mit der Erklärung der Auflassung wird dem Käufer das zukünftige Recht auf den Erwerb in Aussicht gestellt. Zur Sicherung seines Anspruchs wird eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch des betreffenden Objektes eingetragen.
Die Auflassung wird in der Regel bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages erklärt. Grundsätzlich muss die Auflassung vor einem Notar erfolgen und es müssen beide beteiligte Parteien anwesend sein.
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