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Was bedeutet Anschaffungskosten?
Von Ralph Gönner
Im Anschaffungspreis werden alle tatsächlichen Ausgaben erfasst, die notwendig sind, um ein Wirtschaftsgut oder einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Dabei können auch die Kosten zugerechnet werden, die notwendig sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Beim Erwerb von Eigentum zählen beispielsweise Notarkosten, Kosten für die Grundbucheintragung oder auch Erschließungskosten und Maklercourtage zu den Anschaffungskosten. Rabatte oder andere Minderungen können die Anschaffungskosten reduzieren.
Bei den Anschaffungskosten wird zwischen Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Die Einzelkosten fallen speziell für einen einzelnen Gegenstand an und können dem Kauf direkt zugerechnet werden. Gemeinkosten fallen für eine größere Anzahl von Vermögensgegenständen an. Daher werden diese entsprechend auf die einzelnen Gegenstände verteilt.
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