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Was bedeutet Abtretung?
Von Ralph Gönner
Bei einer Abtretung tritt ein Gläubiger sein Recht auf einen Vertrag an einen Dritten ab. Dabei wird immer ein vertraglich vereinbartes Recht abgetreten. Geregelt ist die Abtretung in § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Schuldner des ersten Gläubigers muss sich mit der Abtretung auf einen neuen Gläubiger nicht einverstanden erklären. Die Rechte aus dem Vertrag gehen durch die Abtretung auf den neuen Gläubiger über.
Im Falle von Kreditaufnahmen werden häufig Lebensversicherungen oder auch Sparverträge als Sicherheit an die finanzierende Bank abgetreten. Für den Zeitraum der Kreditlaufzeit tritt der Darlehensnehmer das Recht auf Auszahlung der Lebensversicherung oder des Sparvertrages an die Bank ab.
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