Datenerfassung und -löschung der Schufa
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Eigenschreibung SCHUFA) sammelt und speichert als größte Auskunftei Deutschlands personenbezogene Daten von allen volljährigen Bürgern. Gemäß dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit sind es über 400 Millionen Angaben zu 65 Millionen Menschen.
Gespeicherte Daten
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Bei der Datenerfassung wird zwischen Positiv- und Negativeinträgen differenziert. Erstere sind fast belanglos, während die Negativmerkmale die Teilnahme am alltäglichen Wirtschaftsleben erschweren bis verhindern.
Betroffene bekommen keine Konten, Kredite, Internetverträge und vielmals sogar keine Wohnungen.
Jegliche Verträge sind, wenn überhaupt, nur zu sehr unvorteilhaften und restriktiven Konditionen erhältlich.
Positivvermerke
- Namen und Geschlecht
- Geburtsdatum und Geburtsort
- aktuelle und ehemalige Anschriften
- Girokonten, Kreditkarten, Kredite
- Leasingverträge
- Kundenkonten des Handels
- Telekommunikationsverträge
Negativvermerke
- Missbrauch von Konten
- offene Forderungen
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
- Privatinsolvenzen
- Abweisungen und Einstellungen von Insolvenzverfahren
- Eidesstattliche Versicherungen
- Haftbefehle zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
Nicht gespeicherte Daten
- Familienstand
- Beruf und Erwerbsstatus
- Einkommen und Vermögen
- Depotwerte und Verbindlichkeiten
Kritik an der Datenspeicherung
Daten, die durch die Schufa selbst ermittelt werden, beispielsweise aus Schuldnerverzeichnissen, dürften laut Datenschutz nicht ohne Einvernehmen der betreffenden Personen in der Schufa-Datenbank festgehalten werden.
Ferner wird die Verwendung der Daten für die Erstellung der Scores, die einen unmittelbaren Einfluss auf den Erhalt und die Qualität von Produkten haben, beanstandet. Harmlose Informationen, wie mehrere Telekommunikationsverträge, Leasingverträge oder Konten, können die Scorewerte bereits senken. Dabei gewähren solche Angaben keine Schlüsse auf die Bonität. Nicht erfasste Daten könnten hingegen die Scores unter Umständen positiv beeinflussen.
Löschung von Schufaeinträgen
| Daten | Löschung |
| Girokonteneröffnung und Anfragen zur Kontoeröffnung | ein halbes Jahr, Bekanntgaben auf Nachfragen: nur 10 Tage |
| Girokonten und Kreditkartenkonten | nach der Kontoauflösung |
| Kredite | drei Jahre nach der Tilgung |
| Kundenkonten des Handels | nach drei Jahren |
| Bürgschaften | nach der Begleichung der Forderung |
| Daten | Löschung |
| untitulierte Forderungen unter 1000 Euro | ein Monat nach der Rückerstattung |
| untitulierte Forderungen gegen Minderjährige | Sofort nach der Rückerstattung |
| nicht rechtzeitig beglichene Forderungen | drei Jahre nach der Rückzahlung |
| Daten aus Schuldverzeichnissen der Amtsgerichte: Eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabenordnung nach § 284 | drei Jahre nach ihrer Erledigung (Beim Nachweis über die Erledigung können die Einträge vorzeitig entfernt werden.) |
Zur Prüfung der Aktualität und Richtigkeit der Daten, empfiehlt es sich, regelmäßig Selbstauskünfte einzuholen. Bei fehlerhaften Daten, sollte die Schufa kontaktiert werden.
