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                  Restschuldversicherung - sie verteuert den Kredit meist erheblich

                  Von Diana Rothermel

                  Bei der Aufnahme eines Kredits kann es sein, dass die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV) - auch als Restkreditversicherung bekannt - anbietet und teilweise sogar verlangt. Ihre Notwendigkeit sollte jedoch zuvor sehr kritisch überprüft werden.

                  Eine Restschuldversicherung übernimmt die Kreditraten bei

                  • Arbeitslosigkeit oder
                  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität
                  • und sichert im Todesfall die Rückführung des Darlehens.

                  Restschuldversicherung

                  © Andreas Haertle / fotolia.com

                  In den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung greift und es kann Ausschlussklauseln geben.

                  Beispielsweise ist es möglich, dass keine Zahlung der Raten erfolgt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bereits zu Vertragsbeginn bestehenden Krankheit entstanden ist. Auch kann die Übernahme der Raten zeitlich befristet sein.

                  Bei Arbeitslosigkeit ist die Zahlung häufig auf 12 bis 18 Monate begrenzt. Zudem kann es zu Beginn eine mehrwöchige Karenzzeit geben, bis die Versicherung zum Tragen kommt.

                  Kreditvertrag und Restschuldversicherung in der Regel zwei unabhängige Verträge

                  Bei einem Kreditvertrag und einer Restschuldversicherung handelt es sich um zwei unabhängige Verträge. Es gibt erhebliche Unterschiede bei den Versicherungsprämien bei gleicher Leistung. So verlangt nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest der teuerste Anbieter dreimal so viel wie der günstigste. Da die Verträge eigenständig sind, kann das Kreditinstitut eigentlich nicht vorschreiben, bei welchem Versicherungsunternehmen die Restschuldversicherung abgeschlossen werden soll. Häufig wird dies jedoch versucht.

                  Der Abschluss einer Restschuldversicherung verteuert den Kredit erheblich. Bei einem Ratenkredit (Konsumentenkredit zum Beispiel für das Auto, die Wohnungseinrichtung oder die Ablösung einer Überziehung des Girokontos) mit Summen von beispielsweise 10.000 oder 15.000 Euro sind die Kosten für Darlehen und Versicherung insgesamt nicht selten doppelt so hoch, wie ohne Versicherung. In Fällen in denen die Versicherungsprämie als Einmalbeitrag fällig ist, wird dieser auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und so mitfinanziert. Die Bank verdient dann zweifach: mit den Zinsen auf den Prämienbetrag und die Provision für den Versicherungsabschluss.

                  Abschluss der Versicherung darf nicht Bedingung für Darlehen sein

                  Eine Bank darf eine Versicherung für die Restschuld nicht zur Bedingung für die Gewährung des Darlehens machen. Tut sie dies, muss sie die Kosten für die Versicherung mit in den Effektivzins des Darlehens einrechnen, denn die Beitragszahlungen sind dann Nebenkosten des Kreditvertrags. Erfolgt dies nicht, ist dies ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Näheres dazu finden Sie unter:
                  Überteuerte Restschuldversicherungen bei Ratenkrediten

                  Praxis-Tipp

                  Bei einem Ratenkredit (Konsumentenkredit) ist eine Restschuldversicherung häufig zu teuer und in der Regel daher nicht sinnvoll.

                  Möchten Sie trotzdem eine solche Versicherung abschließen, dann lassen Sie sich von Ihrer Bank die gesamten Kosten für den Kredit einmal mit und einmal ohne Versicherung berechnen und vergleichen Sie. Überdenken Sie auch mögliche Alternativen, wie eine Risikolebensversicherung.

                  Alternative für Todesfallrisiko: Risikolebensversicherung

                  Zur Absicherung der Familie für den Todesfall des Kreditnehmers ist eine Risikolebensversicherung zweckmäßiger und meist auch günstiger (Die Prämie ist abhängig vom Alter und Gesundheitszustand).

                  Bei Immobilienkrediten Notwendigkeit abwägen

                  Bei Immobilienkrediten kann eine Restschuldversicherung sinnvoll sein, so dass beim Eintritt eines Versicherungsfalls das Haus nicht verkauft werden muss. Berücksichtigt werden sollte vor einem Abschluss aber auch die familiäre Situation, die Kreditsumme sowie bereits vorhandene Versicherungsvertäge (z.B. Berufsunfähigkeit, Unfall).

                  Praxis-Tipp

                  Wer sich bei einem Immobilienkredit unsicher ist, ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist, sollte eine unabhängige Beratung bei der Verbraucherzentrale in Erwägung ziehen.

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