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                  Welche Sicherheiten gibt es?

                  Von Andrea Hauser

                  In der Regel wird ein Ratenkredit ohne die Hinterlegung weiterer Sicherheiten gewährt, da die Kreditgewährung auf das Einkommen des Kreditnehmers abgestellt wird.

                  In bestimmten Fällen kann es dennoch vorkommen, dass die Banken weitere Sicherheiten verlangen. Das kann insbesondere bei sehr hohen Kreditbeträgen oder bei einem alleinigen Darlehensnehmer vorkommen.

                  Wird mit dem Ratenkredit ein neues Auto angeschafft, so kann die Bank die Sicherungsübereignung des PKWs verlangen. Dabei wird der Kfz-Brief des Fahrzeugs bei der Bank hinterlegt und der Kunde unterzeichnet eine Sicherungsübereignung, mit der dem Kreditinstitut das Eigentumsrecht an dem PKW überlassen wird.

                  So kann die Bank, wenn der Kunde den Kredit nicht mehr ordnungsgemäß zurückführt, durch den Verkauf des PKWs die geschuldete Kreditsumme ausgleichen. Der Kreditnehmer darf natürlich während der Kreditlaufzeit den PKW benutzen. Nach ordnungsgemäßer Zurückzahlung des Kredites erhält der Kunde den Kfz-Brief zurück und die Sicherungsübereignung ist erledigt.

                  Möglich ist auch die Abtretung einer bestehenden Lebensversicherung an die finanzierende Bank. Damit wird das Todesfallrisiko abgesichert. Für die Laufzeit des Kredits wird die Versicherungspolice bei der Bank hinterlegt. Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme an das Kreditinstitut ausgezahlt und zur Rückführung des Darlehens verwendet.

                  Auch ein Sparguthaben kann für die Laufzeit des Kredits an die Bank abgetreten werden. Dabei wird die zugehörige Sparurkunde hinterlegt und der Kunde kann ohne Zustimmung der Bank nicht mehr über das Sparguthaben verfügen.

                  Stehen keine anderen Sicherheiten zur Verfügung, so kann auch die Beibringung eines Bürgen erforderlich sein. Dabei prüft die Bank die persönlichen Verhältnisse des Bürgen und nimmt Einblick in seine Vermögensverhältnisse. Auch die Schufadaten des Bürgen werden abgefragt. Der Bürge unterzeichnet eine selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichtet sich damit, auf die erste Anforderung des Kreditinstitutes hin, Zahlung zu leisten. Sollte der Kredit also vom Darlehensnehmer nicht korrekt zurückgezahlt werden, so kann die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen.

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