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                  Kann ein Ratenkredit vorzeitig zurückgezahlt werden?

                  Von Andrea Hauser

                  Nach den Verbraucherkreditrichtlinien der EU kann ein Kredit, für den eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, auch vorzeitig in einer Summe zurückgezahlt werden. Die Bank kann dabei die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese darf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages ausmachen.

                  Wenn die Kreditlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, darf nur ein halbes Prozent Entschädigung berechnet werden. Die gezahlte Entschädigung darf nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären.

                  Diese einheitliche Regelung der EU gilt seit 11.6.2010. Für ältere Verträge gilt eine kostenlose Rückzahlungsmöglichkeit, wenn drei Monate vor Rückzahlung gekündigt wird.

                  Trotz der neuen Richtlinien verzichten viele Kreditinstitute bei vorzeitiger Rückzahlung auf die Berechnung einer Entschädigung. Kunden sollten gleich bei Abschluss des Kreditvertrages auf die entsprechenden Modalitäten im Vertrag achten.

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