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Tipps und Hinweise
Kann ich einen Ratenkredit kündigen?
Selbstverständlich können Sie einen Ratenkredit kündigen, dieses Recht ist im §489 BGB geregelt.
Sofern ein fester Zinssatz vereinbart und das Darlehen nicht durch eine Hypothek oder Grundschuld besichert ist, kann der Kreditnehmer erstmals nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Erhalt aller Unterlagen den Ratenkredit kündigen. Einzuhalten ist dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Das bedeutet im Gesamten eine Mindestlaufzeit von neun Monaten!
Wenn Sie eine Bearbeitungsgebühr beim Abschluß bezahlt haben, ist diese unwiderruflich verloren!
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