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                  Prozessfinanzierung - Prozesskostenfinanzierung

                  Bei einer Prozessfinanzierung werden in der Regel alle Kosten übernommen, die für die Prozessführung nach den Kostengesetzen entstehen. Zum Beispiel:

                  • Kosten für die Rechtsanwälte
                  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
                  • Kosten für das Gericht

                  Das Unternehmen, dass den Prozess finanziert, lässt sich dafür an einem möglichen Erfolgserlös beteiligen. Wird der Prozess verloren, trägt der Prozessfinanzierer alle Kosten.

                  Es ist also davon auszugehen, dass nur bei einem möglichen positiven Ausgang die Prozesskostenfinanzierung übernommen wird.

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