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                  Kreditvertrag - welchen Inhalt hat er?

                  Von Diana Rothermel

                  Kredit Vergleich & Test

                  Kreditbetrag €

                  Laufzeit

                  Ein Kreditvertrag wird in der Regel schriftlich zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbart. Eine Ausnahme dazu sind Dispokredite. Diese werden meist formlos eingeräumt.

                  Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf Immobilienfinanzierungen und Anschaffungsdarlehen, wie beispielsweise Ratenkredite für das neue Auto oder die neue Küche.

                  Einen Unterschied zwischen den Begriffen Darlehen und Kredit gibt es nicht wirklich. Im Sprachgebrauch wird das Wort Darlehen meist für höhere Summen verwendet.

                  In einem Kreditvertrag werden in der Regel folgende Vereinbarungen festgehalten:

                  1. Kreditnehmer und Kreditgeber (Bank)

                  2. Höhe des Darlehens und das Datum der Auszahlung
                  Kredite werden meist in einer Summe ausgezahlt. Bei Immobilienfinanzierung können jedoch Teilauszahlungen je nach Baufortschritt vereinbart werden.

                  3. Verwendungszweck
                  Der Kreditnehmer muss bei größeren Darlehen der Bank immer angeben, für was er das Geld benötigt. Dies wird im Kreditvertrag eingetragen.

                  4. Konditionen: Zinssatz und Laufzeit
                  Im Kreditvertrag steht, zu welchem Zeitpunkt die Zinsberechnung erfolgt (z.B. „Die Zinsen werden berechnet aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des vorherigen Kalendervierteljahres“) und wann die Zinsen fällig sind, d.h. gezahlt werden müssen (z.B. „Die Zinsen sind fällig am 30. eines jeden Kalendervierteljahres.“).

                  Der Zinssatz ist bei Darlehen meist für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Bei Immobilienfinanzierungen ist dies häufig für zehn Jahre der Fall. Während dieser Zeit darf der Zins nicht verändert und das Darlehen gewöhnlich auch nicht gekündigt werden.

                  Es gibt auch einen variablen Zinssatz. Für diesen wird festgelegt, zu welchem Datum und bei welchen Bedingungen sich der Satz ändert.

                  5. Kosten
                  Zu den Kosten eines Kredits zählt das Bearbeitungsentgelt. Bei der Finanzierung von Immobilien können Wertermittlungskosten sowie eine Bereitstellungsprovision hinzukommen. Der Bau von Immobilien ist meist nach Baufortschritt zu bezahlen. Das Darlehen wird somit in Teilen ausgezahlt. Im Kreditvertrag werden dann z.B. 0,25 % pro Monat für den zu einem bestimmten Datum noch nicht ausgezahlten Betrag vereinbart.
                  Weiteres auch unter Versteckte Kosten bei Bauvorhaben: Bereitstellungszinsen etc.

                  Für viele Kredite wurde in der Vergangenheit eine Kontoführungsgebühr oder ein Verwaltungskostenbeitrag verlangt und im Kreditvertrag aufgenommen. Solche Kosten sind nicht zulässig.
                  Näheres hierzu unter Darlehenskonto - Gebühren für die Kontoführung nicht zulässig

                  Wenn das Kreditinstitut den Abschluss einer Restkreditversicherung als Bedingung für den Kredit stellt, muss der Beitrag im Kreditvertrag erfasst werden. Die Notwendigkeit der Versicherung sollte jedoch vor Abschluss kritisch geprüft werden.
                  Weitere Informationen dazu unter Restschuldversicherung - sie verteuert den Kredit meist erheblich

                  6. Effektiver bzw. anfänglich effektiver Jahreszins
                  In den Effektivzins müssen alle Kosten (mit Ausnahme der Bereitstellungszinsen) eingerechnet werden. Bei variablen Zinssätzen ist der anfänglich effektive Jahreszins anzugeben. Die Angabe des Effektivzinses ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit ihm ist es möglich, Kreditangebote miteinander zu vergleichen.
                  Näheres hierzu unter Der effektive Jahreszins - entscheidender Faktor, um Kredite zu vergleichen

                  7. Darlehensrückzahlung
                  In jedem Kreditvertrag sind Vereinbarungen zur Rückzahlung getroffen. Für endfällige Darlehen erfolgt die Rückzahlung am Ende der Zinsfestschreibung in einer Summe. Tilgungsdarlehen werden jedes Jahr mit einem identischen Betrag zurückgezahlt. Zusätzlich erfolgt eine Zinszahlung. Die monatlichen Raten sind somit schwankend und fallen mit zunehmender Darlehenstilgung leicht ab. Für Annuitätendarlehen werden dagegen gleichhohe Raten, die einen Zins- und Tilgungsanteil enthalten, gezahlt.

                  8. Gesamtbetrag
                  Der Gesamtbetrag beinhaltet alle vom Darlehensnehmer zu leistenden Teilzahlungen einschließlich Tilgung, Zinsen und Kosten.

                  9. Sicherheiten
                  Je nach Höhe des Darlehens und der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers verlangt die Bank Sicherheiten. Diese sind abhängig vom Verwendungszweck. Bei Immobilien ist dies eine Hypothek oder Grundschuld (Gegebenenfalls wird ergänzend eine Zweckerklärung vereinbart). Bei einem Darlehen für ein neues Auto, wird dieses häufig der Bank sicherungsübereignet.

                  Sicherheiten können zudem die Abtretung von Lohn oder Lebensversicherung sowie eine Bürgschaft sein. Ein Kredit ohne Sicherheiten ist ein Blanko-Kredit.

                  10. Weitere Darlehensbedingungen
                  Unter anderem können Sondertilgungen vereinbart oder ausgeschlossen werden.

                  11. Schufa-Klausel
                  Eine Schufa-Klausel ist im Kreditantrag enthalten und dient zur Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Kreditnehmer muss ihr zustimmen, um den Kredit zu erhalten. Die Bank meldet die Kreditaufnahme dann der Schufa.

                  12. Widerrufsbelehrung
                  Eine Widerrufsbelehrung darf in keinem Kreditvertrag mit einer Bank fehlen. Sie muss vom Kreditnehmer separat unterschrieben werden. Sie sichert dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu, den Kredit innerhalb von einer Woche nach der Unterschrift der Widerrufsbelehrung schriftlich zu wiederrufen.

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