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                  Sie sind hier: Startseite » Kredite » Kreditkündigung durch die Bank

                  Entscheidende Aspekte bei der Kreditkündigung durch die Bank

                  Von Jennifer Gregorian

                  In der Mehrzahl handelt es sich bei den Krediten, die durch Banken und andere Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors gekündigt werden, um Not leidende Kredite, wobei die Kündigung äußerst nachhaltige Auswirkungen hat. Dennoch lassen sich sämtliche Unannehmlichkeiten und Zusatzkosten verhindern.

                  Wann die Kreditkündigung seitens des Kreditinstitutes zulässig ist

                  Unternehmen der kreditgebenden Wirtschaft steht es zu, Kredite zu kündigen, sobald die Kreditnehmer falsche Angaben machen, sich nicht an den Vertrag halten, sich ihre finanzielle Situation verschlechtert und sobald sie die Raten nicht pünktlich zurückzahlen. Diese Fälle gelten offiziell als Fehlverhalten der Bankkunden und werden auch der SCHUFA gemeldet. Liegt kein so genanntes Fehlverhalten vor, können Darlehenverträge grundsätzlich nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dann gibt es jedoch keinen Eintrag bei der SCHUFA und der Kredit kann auf ein anderes Kreditinstitut übertragen werden. Meistens wird den Kreditnehmern hierfür eine Frist von sechs Monaten eingeräumt.

                  Gängige Fehler bei der Kreditkündigung durch das Bankinstitut

                  Bei dieser Art der Kündigung ist die gesamte Restsumme als Einmalzahlung zurückzuerstatten, was den Kreditnehmern oft nicht möglich ist. Der sich daraus ergebende Zahlungsverzug wird häufig mit 5 % über dem gesetzlichen Basiszins verzinst, während die Verzinsung den Basiszins nur mit 2,5 % überschreiten darf.

                  Kreditinstitute verlangen in der Regel für die vorzeitige Vertragsbeendigung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese darf jedoch nicht mitverzinst werden, wie es in der Praxis häufig der Fall ist, da sie ausschließlich an dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung geltend gemacht werden kann. Außerdem können bei der Kündigung gesicherter Darlehen nur zehn Jahre lang ab Vertragsbeginn Vorfälligkeiten erhoben werden. Das Abstellen auf den faktischen Rückzahlungstag wird oft übergangen, insbesondere wenn die entsprechenden Kredite verkauft werden. Dabei ist der Anspruch von Investoren auf solch eine Entschädigung in Frage zu stellen, da ihnen keinerlei Verluste durch eine sofortige Rückzahlung entstehen.

                  Ungerechtfertigte Zusatzbelastungen lassen sich vermeiden

                  Die Kündigung von Krediten unter Berufung auf ein Fehlverhalten der Kreditnehmer, wirkt sich durch die meist unter dem tatsächlichen Wert vollzogene Zwangsverwertung der hinterlegten Sicherheiten, die Verzugsverzinsung und die Vorfälligkeitsentschädigung unvermeidlich sehr zum Nachteil der Betreffenden aus. Der Schaden kann aber begrenzt werden, indem auf die Höhe der Verzugszinsen sowie die Rechtmäßigkeit, den Ausschluss aus der Verzinsung und den richtigen Zeitpunkt der Vorfälligkeitsentschädigung geachtet wird. Mit der Feststellung der konkret vorliegenden Schuld können auch Schuldnerberatungen, z. B. der AWO, der Caritas oder der Verbraucherzentralen, beauftragt werden.

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