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                  Darlehenskonto - Gebühren für die Kontoführung nicht zulässig

                  Von Diana Rothermel

                  Viele Verbraucher sind froh, wenn die Hausfinanzierung am Laufen ist – meist aufgeteilt in mehrere Darlehen. Neben Immobilienkrediten nehmen Privatpersonen aber auch für viele andere Anschaffungen Darlehen auf.

                  Kontoführungsgebühr für Darlehen nicht zulässig

                  © Peter Atkins / fotolia.com

                  In den meisten Kreditverträge steht es, jedoch wird es in der Regel erst im Jahresauszug des Darlehens ersichtlich: monatlich oder auch vierteljährlich bucht die Bank regelmäßig eine Gebühr für die Führung bzw. Verwaltung des Darlehenskontos ab. Mögen es auch nur 2 oder 3 Euro im Monat sein. Über die Jahre läppert sich so eine schöne Summe zusammen.

                  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu eine Entscheidung getroffen: das Urteil vom 7. Juni 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 388/10 besagt, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.

                  Keine Leistung ohne Gegenleistung

                  Die Richter stellten fest, dass mit der Führung eines Darlehenskontos keine Leistung gewährt werde, die der Darlehensnehmer nicht ohnehin hätte. Ein Mehrwert sei somit für ihn nicht zu erkennen. Die Kontoführung diene lediglich der Buchhaltung von Seiten der Bank.

                  Eine Kontoführungsgebühr für Darlehen ist somit nicht zulässig.

                  Praxis-Tipp

                  In der Vergangenheit gezahlte Kontogebühren für Darlehenskonten können von den Darlehensnehmern zurückgefordert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Finanzen hat dazu einen Musterbrief vorbereitet.

                  Rückerstattung für die Vergangenheit + keine Gebühren mehr in der Zukunft

                  Bei Darlehen, die bereits seit einigen Jahren laufen, berufen sich Kreditinstitute zum Teil auf die Verjährung von drei Jahren (was strittig ist). Häufig erfolgt daher nur die Erstattung der Gebühren vom laufenden sowie den letzten drei Kalenderjahren. Bei einer Rückforderung noch in 2011 werden daher die Gebühren ab 2008 erstattet. Wird erst 2012 zurückgefordert, erfolgt eine Erstattung der Gebühren für die Zeit ab 2009.

                  Beispiel:
                  2 Euro monatlich = 24 Euro im Jahr => in drei Jahren = 72 Euro
                  3 Euro monatlich = 36 Euro im Jahr => in drei Jahren = 108 Euro
                  Bei einer Immobilienfinanzierung mit mehreren Darlehen, werden die Kosten meist für jeden Kredit separat abgebucht.

                  Somit kommt über die Laufzeit der jeweiligen Kredite eine ansehnliche Summe zusammen, die aufgrund des BGH-Urteils von dem Darlehensnehmer nicht gezahlt werden muss. Neben der Rückerstattung der Gebühren von der Vergangenheit werden zudem auch im laufenden Jahr sowie in den Folgejahren keine Gebühren mehr berechnet.

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