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                  Gesetzesreformen bezüglich der Schufa

                  Von Jennifer Gregorian

                  Die Schufa ist in den letzten Jahren zunehmend in ein negatives öffentliches Licht gerückt. Gegenstand der Kritik sind die Kostenerhebung für Auskünfte, mangelnde Transparenz und Willkür beim Scoring, Fehler bei der Datenspeicherung sowie Vertragspartnerschaften mit Unternehmen von Branchen, welchen kein Kreditrisiko entsteht. Zum 01.04.2010 sollen daher einige gesetzliche Neuerungen zum Schutz der Verbraucher in Kraft treten.

                  Die Schufa

                  Alle volljährigen Bürger Deutschlands sind bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, mit Hauptsitz in Wiesbaden, registriert. Die größte Auskunftei der Bundesrepublik verfügt über mehr als 400 Millionen Daten, die sie an ihre Kooperationspartner, u. a. Unternehmen der kreditgebenden Wirtschaft, Telekommunikationsfirmen, Leasinggesellschaften und Versicherungen, weitergibt, um diese vor Ausfällen durch nicht zahlungsfähige oder –willige Kunden zu bewahren.

                  Folglich entscheiden die Scorewerte der Schufa über die Konditionen, die Preise und oft selbst über den Erhalt von Finanzprodukten, Internet- und Handyverträgen, Leasing-, Versicherungs-, Mietverträgen sowie von Verträgen jeglicher Art.

                  Gesetzesänderungen ab 01.04.2010

                  Am 30.07.09 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Reformierung des Datenschutzgesetzes herausgegeben, welchem am 29.05.09 der Bundestag und am 12.06.09 der Bundesrat zugestimmt haben. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 01.04.2010.

                  Auskünfte zur eigenen Person

                  Die Schufa-Selbstauskunft sowie personenbezogene Angaben anderer Auskunftsbüros, wie z. B. INFOSCORE, BÜRGEL und CREDITREFORM, sollen ab dem genannten Datum einmal jährlich kostenfrei abgerufen werden können.

                  Scoring

                  Für die Scoring-Verfahren ist eine Vereinheitlichung vorgesehen, wonach nur Daten verwendet werden dürfen, die konkrete Schlüsse auf die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten zulassen. In dem Kontext wird die alleinige Verwendung von Anschriften verboten und der Wohnort darf nur noch eine geringfügige Rolle spielen.

                  Verbraucher sollen künftig auf Wunsch einsehen können, welche Angaben als Grundlage zur Erstellung der Scorewerte herangezogen wurden. Das erhöht die Transparenz und falsche Datenspeicherungen lassen sich schneller korrigieren.

                  Ferner sind die Partnerunternehmen der Schufa demnächst dazu verpflichtet, auch für den Scorewert positive Angaben, wie die vorzeitige Rückerstattung von Krediten, der Auskunftei mitzuteilen.

                  Status Quo

                  Unternehmen, die kein Kreditrisiko zu tragen haben, dürfen auch in Zukunft Verbraucherdaten abrufen. Somit ist es z. B. Wohnungsgesellschaften und Versicherungen weiterhin erlaubt, Schufa-Auskünfte zu verlangen oder selbst einzuholen.

                  Neuerung zum Vorteil der Schufa-Partner

                  Kooperationspartner des Kreditbüros müssen keine Einwilligung ihrer Kunden mehr einholen, um Daten über Kreditgeschäfte und Kontoeröffnungen mit Dispositionskrediten an die Schufa zu melden.

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