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                  Kredit für die Wohnungskaution bzw. Mietkaution

                  Von Ralph Gönner

                  Bei einem Umzug wird üblicherweise eine Wohnungskaution von zwei bis drei Monatsmieten vor dem Einzug fällig. Das kann im Zusammenhang mit einem kostspieligen Umzug ein großes Loch in den strapazierten Geldbeutel reißen. Daher ist in einer finanziell angespannten Situation auch die Aufnahme eines Kredites für die Wohnungskaution denkbar.

                  Vielleicht sind im Zusammenhang mit dem Umzug noch andere Maßnahmen, wie die Anschaffung neuer Möbel oder die Renovierung der neuen Wohnung geplant. So kann es sich für den Verbraucher lohnen, einen Ratenkredit für die Mietkaution aufzunehmen. Wenn die Höhe des Kredites in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen des Kreditnehmers steht und auch eine Bonitätsprüfung der Bank erfolgreich verläuft, so steht einer Kreditaufnahme in der Regel nichts entgegen.

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                  Der Kreditnehmer der Wohnungskaution muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und volljährig sein. Als Nachweis einer ungekündigten Beschäftigung lassen sich die Banken die letzten drei Gehaltsnachweise vorlegen. Bei Ehegatten ist es üblich, dass beide den Kreditvertrag unterzeichnen, so ist auch die Vorlage der Gehaltsnachweise beider Eheleute erforderlich.

                  Mittels einer monatlichen Kostenrechnung bei der alle Ausgaben wie Miete und Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden, prüft die Bank, ob die monatlich anfallende Rate aus dem Einkommen finanziert werden kann. Wenn dies der Fall ist und auch die Abfrage bei der Schufa keine negativen Merkmale ergibt, so kann der Kreditvertrag unterzeichnet werden.

                  In bestimmten Fällen, etwa bei einem alleinigen Darlehensnehmer oder bei einem recht geringen monatlichen Einkommen, kann die Bank weitere Sicherheiten verlangen. Das hängt ganz von der jeweiligen Situation ab und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Oftmals wird zur weiteren Sicherung eines riskanten Kredites die Unterzeichnung durch einen Bürgen oder die Abtretung eines Sparguthabens verlangt. Gemeinsam mit dem Kunden wird sich eine einvernehmliche Lösung finden und einem Umzug in eine schönere Wohnung steht nichts im Wege.

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